Jetzt Termin vereinbaren

Feuerwehr und THW

Wir führen Eignungsuntersuchungen durch!

Auf Grundlage der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ ist gegen die Vorgaben der ArbMedVV für die Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren gelockert worden, dass für die Berechtigung der Ärztin oder des Arztes zur Durchführung der Eignungsuntersuchung nicht zwingend die Führung der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ Voraussetzung ist!

Wir können allen Kommunen und Unternehmen, welche diese eingeräumte Möglichkeit nutzen, zusichern, dass unsere Praxis fachlich dazu in der Lage ist, die arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen. Wir kennen und berücksichtigen insbesondere die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“!

Sprechen Sie uns an!

Genauere Hinweise zu den Eignungstests finden Sie hier

Feuerwehruntersuchungen

Zurück