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Ambulante Termine im Krankenhaus

Ambulante Behandlung im Krankenhaus? Keine Einweisung!

Immer wieder kommen Patienten mit dem Wunsch auf uns zu, eine Einweisung in ein Krankenhaus für eine ambulante Behandlung auszustellen. Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Einweisung in ein Krankenhaus nur ausgestellt werden darf, wenn eine stationäre Behandlung notwendig ist. Eine Einweisung für eine klar erkennbar ambulante Versorgung ist nicht zulässig.

Ebenso ist es nicht gestattet, für einen Patienten, der ins Krankenhaus eingewiesen wird, zusätzlich eine Überweisung oder eine zweite Einweisung für denselben Behandlungsfall auszustellen. Eine Einweisung ist grundsätzlich so lange gültig, bis der Behandlungsfall vom Krankenhaus abgeschlossen wird.

Hierzu ein Auszug der KVB - Kassenärztliche Vereinigung Bayern:

„Das Krankenhaus ist nicht berechtigt, Überweisungen bzw. Einweisungen anzufordern. Es ist nicht zulässig, eine Krankenhausbehandlung nachträglich zu verordnen oder dies vom niedergelassenen Vertragsarzt zu verlangen, da sich die Notwendigkeit einer stationären Behandlung im Nachhinein nicht mehr abschließend feststellen beziehungsweise begründen lässt.“

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