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Kindervorsorgeuntersuchungen – Darum geht es

Je früher man eine Störung in der Entwicklung des Kindes erkennt, desto besser kann dem Kind geholfen werden. Darum geht es vor allem bei den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen. Den zeitlichen Rahmen für die jeweiligen Untersuchungen finden Sie noch einmal in der folgenden Tabelle. In unserer Praxis führen wir durch: U7, U8, U9 und J1.  

Untersuchung Zeitraum  Toleranzgrenze 
U2 3.-10. Lebenstag 3.-14. Lebenstag
U3 4.-5. Lebenswoche 3.-8. Lebenswoche
U4 3.-4. Lebensmonat 2.-4½. Lebensmonat
U5 6.-7. Lebensmonat 5.-8. Lebensmonat
U6 10.-12. Lebensmonat 9.-14. Lebensmonat
U7 21.-24. Lebensmonat 20.-27. Lebensmonat
U7a 34.-36. Lebensmonat 33.-38. Lebensmonat
U8 46.-48. Lebensmonat 43.-50. Lebensmonat
U9 60.-64. Lebensmonat 58.-66. Lebensmonat

U1

Die erste Untersuchung findet unmittelbar nach der Geburt statt. Es wird untersucht, ob das Baby die Geburt gut überstanden hat. Die Hebamme oder der Arzt überprüft die Hautfarbe, die Atmung, die Herztätigkeit, den Muskeltonus und die Reflexe. Die Apgar-Werte, d. h. die Ergebnisse der Untersuchung, sollten zwischen 8 und 10 liegen.

U2

Die zweite Untersuchung ist die erste Basisuntersuchung und erfolgt in der ersten Woche nach der Geburt noch in der Klinik. Der Kinderarzt prüft die Reflexe und ob das Knochengrüst in Ordnung ist. Dem Baby wird für einen Stoffwechseltest Blut aus der Ferse entnommen.

U3

Die dritte Untersuchung findet in der 4. bis 6. Woche nach der Entbindung statt. Der Kinderarzt misst den Kopfumfang und ob die Fontanellen (Öffnungen der Schädeldecke) noch offen sind, was den Entwicklungszustand anzeigt. Er spreizt die angewinkelten Beine des Babys, um zu untersuchen ob die Hüfte in Ordnung ist. Außerdem fragt er Mutter und Vater, wie Sie mit dem Neugeborenen im neuen Alltag klar kommen.

U4

Im 3. bis 4. Monat folgt die 4. Untersuchung, bei der die Entwicklungsstörungen, die jetzt erkannt werden, erfolgreich behandelt werden können. Durch die Beobachtungen, wie das Kind den Kopf hält, ganz gleich nach welcher Seite, und ob das Baby auf Geräusche reagiert, ergeben sich Hinweise auf mögliche Störungen der motorischen Entwicklung.

U5

Die 5. Untersuchung erfolgt im 6. bis 7. Monat, bei der der Arzt spielerisch das Kind untersucht. Dabei beobachtet er, ob das Kind den Blickkontakt hält und gezielt greifen kann. Er untersucht die Augen und andere Organe und prüft, ob das Kind bereits den Oberkörper mühelos aufrichtet und sein Gleichgewicht einigermaßen halten kann.

U6

Im 10. bis 12. Monat folgt die 6. Untersuchung nach der Geburt. Ab hier führen wir im Allgemeinen auch die Vorsorgeuntersuchungen in unserer Praxis durch, natürlich in Einzelfällen auch vorher. Wir untersuchen und vor allem beobachten wir das Kind. Wir notieren, was das Kind macht – wie es krabbelt und sitzt oder sich an den Möbeln hochzieht, ob es sich aufrichtet und spielt oder sogar schon die ersten Schritte wagt. Gut wäre es, wenn sich das Kind bei der Untersuchung nicht mehr in der Fremdelphase befände.

U7

Nun gibt es bis zur nächsten U vielleicht schon Arztbesuche wegen Infekten oder anderem. So erfolgt die 7. Vorsorgeuntersuchung erst im 21. – 24. Monat. Selbstverständlich bringen wir für Kinder, die sich zu dem Zeitpunkt meist in der Trotzphase befinden, auch viel Geduld auf. Wir untersuchen, ob das Kind geistig, als auch körperlich gut entwickelt ist, wie weit das Sprechen funktioniert, ob es aufrecht, eine Treppe hochsteigen kann, wenn es sich dabei am Geländer festhalten kann, ob es durchschläft und mit Gabel oder Löffel ist und ob es die Eltern darauf aufmerksam macht, dass die Windeln voll sind. Außerdem wird mit den Eltern besprochen, ob die Zähne regelmäßig geputzt werden, denn auch bei den ersten 3-4 Zähnchen ist das bereits wichtig.

U7a

Die U7a-Untersuchung gibt es erst seit 2008. Sie wird im 34. bis 36. Lebensmonat durchgeführt. Dabei wird der Impfstatus überprüft und eventuell verpasste Schutzimpfungen nachgeholt. Außerdem wird ein Sehtest gemacht und eine körperliche Untersuchung durchgeführt. Besonderes Augenmerk liegt bei dieser Untersuchung auch auf der sprachlichen Entwicklung. Sollte es hier Probleme geben, kann man nämlich schon in diesem Alter mit Therapien beginnen, was mit Hilfe der Frühförderung ausgetestet wird.

U8

Die 8. Untersuchung erfolgt, wenn das Kind 3-4 Jahre alt ist. Wieder wird es gut untersucht. Ein Seh- und Hörtest wird vorgenommen und auch das Sprechen wird überprüft. Auch das Verhalten wird gecheckt. Wir beobachten, ob das Kind sich von seiner Mutter trennen kann, ob es mit anderen Kindern spielt, wie lange es sich alleine beschäftigen kann und ob es tagsüber trocken ist. Dabei wird auch festgestellt, ob das Kind für den Kindergarten schon reif ist. Auch eine Urinprobe wird gemacht, denn dadurch können Harnwegsinfekte ausgeschlossen werden.

U9

Die 9. Untersuchung nennt man auch die Vorschuluntersuchung. Wieder wird die körperliche Gesundheit überprüft und es wird nach Fehlentwicklungen gesucht. Besonders im Vordergrund stehen bei dieser Untersuchung die Feinmotorik, die Sprachentwicklung und die Koordinationsfähigkeit. Es wird untersucht, ob das Kind eine gute Körperhaltung hat, ob es genügend Muskelkraft hat, ob es bis 10 zählen kann, ob es Entfernungen grob einschätzen kann, ob es ein ungefähres Zeitgefühl hat, ob es seinen eigenen Namen und seine Adresse weiß und ob es sich die Namen der Freunde merken kann. Um die Entwicklung einschätzen zu können, lassen wir auch einfache Bilder malen.

J1

Diese findet im 12. bis 14. Lebensjahr statt und stellt die letzte Vorsorgeuntersuchung bei den Kindern dar. Sie wird nur noch von den beiden Untersuchungen gefolgt, die im Rahmen einer Lehre bis zum 18. Lebensjahr anstehen. Bei der J1 messen wir nochmals Körpergröße, Gewicht und Blutdruck, überprüfen die Körperfunktionen und kontrollieren das Sehen und Hören. Gegebenenfalls wird noch Blut abgenommen, um die Blutwerte z.B. Cholesterin oder Schilddrüsenwerte u.a. zu überprüfen. Bei diesem Termin wird auch der Impfschutz überprüft und - wenn erforderlich - vervollständigt.

Wir geben Gelegenheit zum vertraulichen Gespräch in der Hausarztpraxis.

Der Übergang vom Kindsein ins Erwachsenenalter ist eine oft schwierige Entwicklungsphase. Die Pubertät bringt eine Reihe körperlicher und seelischer Veränderungen mit sich, mit denen Heranwachsende erst einmal zurechtkommen müssen. Da taucht sicherlich manche Frage auf, die ein Jugendlicher/eine Jugendliche vielleicht lieber mit jemand anderem als mit seinen/ihren Eltern klären möchte. Bei der J1 kann jeder mit uns in Ruhe über alles sprechen, was ihm vielleicht unter den Nägeln brennt: Über Sexualität und Verhütung, Drogen, eventuelle Hautprobleme, Gewichtsprobleme und Essstörungen, aber auch über mögliche Schwierigkeiten zu Hause oder im Freundeskreis. Auf alle Fragen erhält der Jugendliche/die Jugendliche kompetente Antworten und kann sichergehen, dass das Gespräch vertraulich bleibt. Denn auch wenn jemand noch keine 18 Jahre alt ist, unterliegt die Untersuchung der ärztlichen Schweigepflicht. Wenn jemand es nicht möchte, darf der Arzt oder die Ärztin über den Inhalt des Gespräches keine Auskunft geben, es sei denn, es bestünde eine Gefahr für das Leben des Untersuchten/der Untersuchten. Die Eltern sollten sich vor jeder anstehenden Untersuchung vorbereiten und aufschreiben, welche Fragen oder Probleme es gibt.