Jetzt Termin vereinbaren

Spektrum

Flugmedizinische Untersuchungsstelle

Wir sind eine zertifizierte Flugmedizinische Untersuchungsstelle des Luftfahrt Bundesamts. Wir bieten Dir für das Klasse 2 Medical und die LAPL-Lizenz sowohl Erst- als auch Folgeuntersuchungen an.

Flugmedizinische Untersuchungen sind ein essenzieller Bestandteil der Sicherheit in der modernen Luftfahrt. Nur durch wiederkehrende hochqualitative Untersuchungen kann sichergestellt werden, dass Piloten und Luftfahrtpersonal jederzeit den hohen körperlichen und psychischen Anforderungen gerecht werden. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und tragen durch den Einsatz modernster Ausstattung und Räumlichkeiten dazu bei, dass unsere kollegialen Flieger- und Fliegerinnen zuverlässig ihrer Leidenschaft nachgehen können.

Hier einige wichtige Informationen zur flugmedizinischen Versorgung:

Wann komme ich wieder in die Luft?

Wenn das Medical einmal abgelaufen ist, bedeutet das gerade bei Privatpiloten vorerst die Pausierung des „schönsten Hobbys der Welt“. Mit zeitnahen Terminen sowie einer schnellen Abwicklung bringen wir sie so schnell wie möglich wieder in die Luft. Bei Folgeuntersuchungen kann das neue Medical gleich unterschrieben werden und wird nach Erhalt alle Befunde von uns umgehend zugeschickt oder persönlich überreicht werden.

Welches Medical benötige ich?

Tauglichkeitsklasse 1 Tauglichkeitsklasse 2 Light Aircraft Pilot License (LAPL)
Flugzeugführer (ATPL/CPL) Privatpiloten (PPLA/PPLH) Privatpiloten (LAPL A / H)
Hubschrauberführer (ATPL/CPL) Segelflugpiloten (SPL) Segelflugpiloten (LAPL S)
Luftschiffführer Freiballonführer (BPL) gewerblich/privat Freiballonführer (LAPL B)
Flugingenieure Flugbegleiter Luftsportgeräteführer UL
Flugtechniker   Tandem Fallschirmspringer u. ä.

Wie lange ist das Medical gültig?

Abhängig von der Tauglichkeitsklasse ist das Medical unterschiedlich lange gültig.

Folgende Tabelle veranschaulicht die Zeiträume.

Tauglichkeitsklasse 1 Tauglichkeitsklasse 2 Light Aircraft Pilot License (LAPL)
12 Monate 60 Monate bis 40. Lebensjahr 60 Monate bis 40. Lebensjahr
6 Monate, wenn Pilot im Gewerblichen Luftverkehr über 40 Jahren 24 Monate bis 50. Lebensjahr 24 Monate über 40. Lebensjahr
6 Monate über 60 Jahren 12 Monate über 50. Lebensjahr  
  60 Monate Cabin Crew  

Wann muss ich mich beim Fliegerarzt melden?

 

Wann besteht ggf. nur eingeschränkte Flugtauglichkeit? (MED.A.020)

(1) Du hast von einer Einschränkung Deiner flugmedizinischen Tauglichkeit Kenntnis und kannst unter Umständen das Fliegen nicht mehr sicher ausüben.

(2) Du nimmst ein verschreibungspflichtiges oder nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel ein, das Dich beim Fliegen beeinträchtigen kann.

(3) Du musst Dich einer medizinischen Behandlung, einem chirurgischen Eingriff oder einer anderen Behandlung unterziehen, die die Flugsicherheit beeinträchtigen kann.

Wann müssen Flieger unverzüglich flugmedizinischen Rat einholen?

Wenn du:

  • Dich einem chirurgischen Eingriff oder einem invasiven Verfahren unterzogen hast;
  • mit der regelmäßigen Einnahme oder Anwendung eines Arzneimittels begonnen hast;
  • Dir eine erhebliche Verletzung zugezogen hast, die eine Tätigkeit als Flugbesatzungsmitglied nicht zulässt;
  • unter einer erheblichen Erkrankung leidest, die eine Tätigkeit als Flugbesatzungsmitglied nicht zulässt;
  • schwanger bist;
  • in ein Krankenhaus oder eine Klinik eingewiesen worden bist;
  • erstmalig eine korrigierende Sehhilfe benötigst.

Unter fliegerarzt@praxis-loew-treuchtlingen.de ist neben der Praxistelefonnummer diese E-Mail-Adresse eingerichtet worden um eine flugmedizinisch exklusive Beratung zu ermöglichen. Die Anmeldung zur fliegerferärztlichen Untersuchung zur zeitlich besseren Abstimmung bitte telefonisch!

Informationen zum Medical und weitere wichtige Dokumente als PDF zum Download vor der Untersuchung:

Info Medical (Vorab die wichtigste Information!)
Antrag Tauglichkeit
HNO
Augen
Kardiologe
Verordnung (EU)
Verordnung (EG)