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Gesundheitsbelehrung

Wer muss belehrt werden?

Personen, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen und dabei mit diesen direkt (mit der Hand) oder indirekt (z.B. über Besteck oder anderen Materialen) in Berührung kommen, beispielsweise bei Fleisch, Milch, Fisch, Eiprodukten, Speiseeis, Backwaren, uvm.

Eine Gesundheitsbelehrung brauchen außerdem Personen, die in Küchen von Restaurants, Gaststätten, Cafés, Kantinen oder anderen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.

Wir informieren Sie gerne weiter!